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    Kamak Akustik
    April 2024
    Gute Raumakustik nutzt allen

    Institut für Arbeits­schutz betont Vorteile einer schall­op­ti­mierten Lern­um­ge­bung

    Lernen begleitet uns durchs Leben. Wich­tige Lern­räume für den Wissens­er­werb sind Kita, Schule und Hoch­schule. Damit Lernen und Teil­habe dort für alle möglich werden, braucht es geeig­nete Lern­um­ge­bungen, auch in punkto Raum­akustik. Denn Lärm erschwert das Lernen. Dass eine gute akus­ti­sche Gestal­tung von Bildungs­ein­rich­tungen Vorteile für alle bringt, betont das Institut für Arbeits­schutz der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (IFA) anläss­lich des Tages gegen Lärm am 24. April 2024.

    "Eine optimale Raumakustik ist für gesundes Lernen und Lehren essenziell", sagt Dr. Florian Schelle, Leiter des Bereichs Lärm im IFA: "Insbe­son­dere im Bildungsbereich muss die Sprachverständlichkeit optimal sein. Lernende und Lehrende mit einge­schränktem Hörver­mögen, mit Hörge­räten oder implan­tierten Hörsys­temen benö­tigen beson­ders gute akus­ti­sche Verhält­nisse, um gespro­chener Kommu­ni­ka­tion folgen zu können. Das Schöne ist: Gute Raumakustik nutzt allen, nicht nur Menschen mit Hörbeeinträchtigung."

    Sie verrin­gere gene­rell die Höran­stren­gung, fördere Konzen­tra­tion und Aufmerk­sam­keit und helfe bei Problemen mit der Sprach­ver­ar­bei­tung, wenn Kommu­ni­ka­tion in einer Sprache statt­findet, die nicht als Mutter­sprache gelernt wurde. Und ganz nebenbei erhöhe sich die Motivation und Leistungsfähigkeit, während die nega­tiven Effekte von schlechter Akustik - Lärm, Stress und Erschöpfung - ausblieben. Auch pädagogisches Personal profi­tiere so und könne länger gesund im Job arbeiten.

    Und es gibt viel zu tun, denn hallige Räume und schlechte Akustik sind im deut­schen Bildungs­system keine Selten­heit. Grund­vor­aus­set­zung und die mit Abstand wirk­samste Verbesserungsmaßnahme ist eine Akustikdecke. Sie absor­biert den Schall und senkt so die Nach­hall­zeit. Daneben gibt es viel­fäl­tige ergän­zende Maßnahmen wie Tritt­schall­schutz auf den Fußböden, Filz- oder Gummigleiter unter Stühlen und Tischen oder Teppich in beson­ders lauten Berei­chen.

    Genaue Vorgaben finden sich im staatlichen Regelwerk, die Präven­ti­ons­fach­leute der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rungs­träger können Bildungs­ein­rich­tungen hierzu bedarfs­ge­recht beraten und unter­stützen.

    Quelle: News­letter 18.04.2024 - Deut­sche Gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) e.V. - Spit­zen­ver­band der Berufs­ge­nos­sen­schaften und Unfall­kassen, Glin­ka­straße 40, 10117 Berlin